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BGH Urteil v. - IX ZR 401/99

Gesetze: BGB § 987 Abs. 2; BGB § 313; BGB § 812; BGB § 818 Abs. 4; KO § 17; KO § 21; KO § 55 Satz 1 Nr. 1

Leitsatz

Wer eine Eigentumswohnung auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages als Käufer besitzt, schuldet jedenfalls ab Rechtshängigkeit Nutzungsersatz, wenn über das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet wurde; eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die auf vorkonkurslichen Kaufpreiszahlungen des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 475 Nr. 10
DB 2002 S. 734 Nr. 14
CAAAC-00832

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