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BFH 23.11.2000 VI R 107/99

Einkommensteuer; | Kindergeld bei Beibehaltung des Wohnsitzes trotz mehrjährigen Auslandsaufenthalts (§§ 62, 63 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Begibt sich ein Kind zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland, behält es seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland nur dann bei, wenn es diese Wohnung zum zwischenzeitlichen Wohnen in ausbildungsfreien Zeiten nutzt. (2) Die Absicht des Kindes, nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik zurückzukehren, besagt nichts darüber, ob der Wohnsitz bei den Eltern zwischenzeitlich beibehalten wird. (3) Auch bei langjährigen Auslandsaufenthalten kann ein Wohnsitz des Kindes jedenfalls dann gegeben sein, wenn es sich im Jahr fünf Monate im Inland in der Wohnung der Eltern aufhält. Dazu führt der BFH weiter aus: Soweit sich aus dem in einem Beschwerdeverfahren wegen Prozesskostenhi...