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BGH Urteil v. - IV ZR 239/99

Gesetze: BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die Bestellung von Grundschulden zugunsten redlicher Erwerber durch einen dinglich am Grundstück nicht berechtigten Bucheigentümer stellt keine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 BGB dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-99191

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