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BGH Urteil v. - IV ZR 101/00

Gesetze: VVG § 152

Leitsatz

Ist im Haftpflichturteil ein schadensverursachender Pflichtverstoß des Versicherungsnehmers festgestellt, kann sich der Versicherer im Deckungsprozeß zur Begründung des Ausschlußtatbestandes ("... Schadensverursachung durch ... wissentliche Pflichtverletzung") nicht auf eine andere schadensverursachende Pflichtwidrigkeit berufen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1924 Nr. 38
WAAAB-98972

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