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BGH Urteil v. - III ZR 288/00

Gesetze: BGB § 675

Leitsatz

a) Zum Umfang der Pflichten eines Treuhänders, der zur Wahrung der Interessen der - einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft beitretenden - Anleger bestellt worden ist.

b) Zur Reichweite und den Auswirkungen einer summenmäßigen Haftungsbeschränkung des Treuhänders in dem zugrundeliegenden Vertrag.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2002 S. 271 Nr. 7
OAAAB-98619

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