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Fehlende Unterzeichnung eines Jahresabschlusses als formeller Bilanzfehler
Fehlt die Unterschrift der Geschäftsführer unter einem Jahresabschluss, so handelt es sich um einen formellen Bilanzfehler, der den Jahresabschluss nicht unwirksam macht. Die Unterschrift hat nach Ansicht des FG nur Beweisfunktion. Im Streitfall versuchte eine GmbH vergeblich, eine vGA aufgrund von Dauerverlusten zu entkräften und führte an: Wegen der fehlenden Unterschrift sei die Bilanz als Entwurf zu verstehen und unwirksam; eine Vermögensminderung sei noch nicht eingetreten. Außerdem sei die Bilanz falsch und müsse berichtigt werden. Das FG wies die formalen Argumente zurück und urteilte: Ob eine Bilanz richtig ist, entscheidet sich nach den Erkenntnismöglichkeiten zu dem Zeitpunkt, an dem die Geschäftsführer die Bilanz aufstellen; die Jahresabschlüsse waren somit nicht falsch.