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Keine KSt-Minderung bei nichtigem Gewinnausschüttungsbeschluss
Eine Minderung der Körperschaftsteuer im Anrechnungsverfahren nach § 27 Abs. 3 KStG a. F. kommt nicht in Betracht, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH wegen einer fehlenden Pflichtprüfung nichtig ist und daher der Gewinnverwendungsbeschluss ebenfalls nichtig ist.
Das Urteil betraf zwar noch das alte Anrechnungsverfahren, ist aber auch für Ausschüttungen im Halbeinkünfteverfahren nach § 37 Abs. 2 KStG bedeutend. Auch die Umdeutung der Ausschüttung in eine Vorabausschüttung rettet die KSt-Minderung nicht.