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Zulagenbeschluss bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungskosten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.