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Abgabenordnung | Haftung der Gesellschafter einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft
Das NWB AAAAB-97280 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unterliegt eine GbR als solche der Besteuerung, ergibt sich die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR für die Steuerschulden und die steuerlichen Nebenleistungen der Gesellschaft entsprechend § 128 Satz 1 HGB i. V. mit § 191 AO (Anschluss an die BGH-Rechtsprechung). (2) Wer gegenüber dem Finanzamt den Rechtsschein erweckt, Gesellschafter einer GbR zu sein, haftet für Steuerschulden der Schein-GbR, wenn das Finanzamt nach Treu und Glauben auf den gesetzten Rechtsschein vertrauen durfte. Das ist nicht der Fall, wenn das aktive Handeln des in Anspruch Genommenen weder unmittelbar gegenüber dem Finanzamt noch zur Erfüllung steuerlicher Pflichten oder zur Verwirklichung steuerlicher Sachverhalte veranlasst war und ihm im Üb...