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Vorgeschlagene Änderungen von IAS 32 – Personenhandelsgesellschaften im Windschatten der IFRS-Rechnungslegung
Mit ED IAS 32 unternimmt das IASB den Versuch, durch die Schaffung einer Ausnahmeregelung zum fair value kündbare Finanzinstrumente unter bestimmen Bedingungen nicht mehr wie bisher dem Fremdkapital, sondern dem Eigenkapital zuzuordnen mit der Folge einer Vermeidung der problembehafteten fair value-Bewertung.
Die Hoffnung des IASB liegt in einer dann verständlicheren und zweckmäßigeren Rechnungslegung, welche sich vor allem aus einer besseren Vergleichbarkeit und erhöhten Transparenz ableiten soll.
Die geplanten Neuregelungen überzeugen aus mehreren Gründen nicht. Indes versprechen die Änderungsvorschläge eine gewisse Verbesserung für den IFRS-Einzelabschluss deutscher Personenhandelsgesellschaften.
Nach der Novellierung von IAS 32 müssen Personenhandelsgesellschaften (im Folgenden: PHG) aufgrund eines (gesetzlich) nicht ausschließbaren Kündigungsrechts seitens der Gesellschafter ihr gesellschaftsrechtliches Eigenkapital in einem IFRS-Abschluss im Fremdkapital ausweisen . Aufgrund der auch beim IASB erkannten Anomalien ( anomalous accounting) im Bereich des Einzelabschlusses liegt aktuell ein Standardentwurf von IAS 32 vor, nach de...