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BGH Urteil v. - I ZR 82/99

Gesetze: UWG § 7 Abs. 1; BGB § 339

Leitsatz

a) Eine aufschiebende Befristung macht eine Unterlassungserklärung nur dann unwirksam, wenn die Angabe des Anfangstermins - allein oder zusammen mit anderen Umständen - geeignet ist, Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungsversprechens zu begründen.

b) Zu den bei der Bemessung einer angemessenen Vertragsstrafe zu berücksichtigenden Umständen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAB-97366

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