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BGH Urteil v. - I ZR 316/98

Gesetze: UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Leitsatz

a) Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.

b) In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1511 Nr. 30
AAAAB-97202

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