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BGH Urteil v. - I ZR 275/99

Gesetze: UWG § 1

Leitsatz

Es ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn ein HNO-Arzt seinen Patienten im Beratungsgespräch darauf hinweist, daß dessen Versorgung mit einem Hörgerät nicht nur durch einen örtlichen Hörgeräteakustiker durchgeführt werden kann, sondern auch - im sog. verkürzten Versorgungsweg - durch einen auswärtigen Hörgeräteakustiker. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt für die ärztlichen Leistungen, die er im Rahmen seiner Mitwirkung an der Versorgung im verkürzten Versorgungsweg erbringt, eine gesonderte Vergütung erhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAB-97111

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