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BGH Urteil v. - I ZR 216/98

Gesetze: ApBetrO § 25 Nr. 2; UWG § 1

Leitsatz

Medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionsstrumpfhosen dürfen als Mittel zur Krankenpflege im Sinne des § 25 Nr. 2 ApBetrO in der Apotheke in den Verkehr gebracht werden. Sie dürfen allerdings nur in einem Umfang angeboten und feilgehalten werden, der den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke und den Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt (§ 2 Abs. 4 ApBetrO).

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAB-96987

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