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BGH Urteil v. - I ZR 189/99

Gesetze: ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 254; UWG § 1

Leitsatz

Das für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse entfällt im Wettbewerbsrecht - wie im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht überhaupt - in der Regel nicht schon dadurch, daß der Kläger im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Leistung klagen könnte (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. , GRUR 1960, 193, 196 = WRP 1960, 13 - Frachtenrückvergütung; Urt. v. - I ZR 72/70, GRUR 1972, 180, 183 = WRP 1972, 309 - Cheri).

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAB-96924

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