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StuB Nr. 17 vom Seite 688

Nachschusspflicht von Gesellschaftern

Heike Hinrichs

Der BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Urteilen mit der Nachschusspflicht bei Publikumsgesellschaften (Urteil vom – II ZR 354/03, DStR 2005 S. 1579; Urteil vom – II ZR 306/04, DStR 2006 S. 624; Urteil vom – II ZR 126/04, DStR 2006 S. 621) befasst. Die Nachschusspflicht beinhaltet die Verpflichtung eines Gesellschafters, über die feste Einlage hinaus anteilig in das Gesellschaftskapital einzuzahlen. In den zu entscheidenden Fällen waren im Gesellschaftsvertrag Einzahlungen der Gesellschafter über die feste Einlage hinaus vorgesehen, die diesbezüglichen Regelungen konnten jedoch nicht zu einer Nachschusspflicht der Gesellschafter führen. Die Urteile machen deutlich, dass sowohl Gesellschaftsgründer als auch Gesellschafter genau darauf achten müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter einer wirksamen Nachschusspflicht unterliegen. In der Regel und insbesondere bei Publikumsgesellschaften möchte jeder, der sich an einer Gesellschaft beteiligt, vor unerwarteten Einzahlungen geschützt sein. Auf der anderen Seite ist es für die Gesellschaft mitunter von existenzieller Bedeutung, dass einkalkulierte un...