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Bilanzierung; | keine Rückstellung für Verpflichtung zur Abfallentsorgung (§ 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1, 2 HGB)
Mit hat der BFH entschieden, dass die Verpflichtung zur Entsorgung eigenen Abfalls nach dem AbfG nicht rückstellbaren eigenbetrieblichen Aufwand begründet. Er führt dazu wie folgt aus: Auch für Verpflichtungen, die sich aus öffentlichem Recht ergeben, können Rückstellungen gebildet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Die Verpflichtung muss auf ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums zielen (vgl. dazu NWB, Meinungen - Stellungnahmen, Heft 40/1998). Die Anwendung nationalen Rechts ist ausschließlich Sache der nationalen Gerichte. Beruht anzuwendendes nationales Recht auf der Umsetzung von oder der Verweisung auf Gemeinschaftsrecht, ist eine Vorlage an den EuGH dahe...