Gesetze: BGB § 613 a; Gesetz zur Errichtung der Anstalt Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg - LBKHG) vom (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I S 77) § 1; Gesetz zur Errichtung der Anstalt Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg - LBKHG) vom (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I S 77) § 17; UmwG § 168
Leitsatz
Die gesetzliche Ausgliederung von Betrieben aus dem Vermögen eines Landes auf eine Anstalt öffentlichen Rechts erfaßt auch die Arbeitsverhältnisse der in den Landesbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer.
Auf diese besondere Art der Umwandlung sind weder die Vorschriften über die Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften (§§ 168 f. UmwG) noch die Vorschriften über den Betriebsübergang (§ 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB) anwendbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2001 S. 2328 Nr. 45 DB 2002 S. 695 Nr. 13 IAAAB-95105
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