Gesetze: BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 2; Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom in der Fassung vom § 20 Ziff. 3; Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom in der Fassung vom § 20 Ziff. 4; Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom in der Fassung vom § 4 Ziff. 3; Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom in der Fassung vom § 4 Ziff. 4; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom und in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 3 Abs. 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom und in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 4; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom und in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 6 Abs. 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom und in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 18
Leitsatz
1. Das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft dient der Durchführung der besonderen Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer der Bauwirtschaft, die nach § 13 Abs. 2 BUrlG zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. Mit diesem Verfahren ist keine Insolvenzsicherung des Arbeitnehmers für Ansprüche auf Urlaubsvergütung verbunden.
2. Ein Anspruch auf Berichtigung der vom Arbeitgeber in den Teil C der Lohnnachweiskarte eingetragenen Angaben über gewährte Urlaubstage und Urlaubsvergütung setzt ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers voraus. Dieses besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Berichtigung benötigt, um eine Anspruchsberechtigung gegenüber einem anderen Bauarbeitgeber oder der Urlaubskasse nachzuweisen. Fehlt es an einer Anspruchsberechtigung, besteht auch kein Berichtigungsanspruch.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2000 S. 2051 Nr. 40 BB 2001 S. 1156 Nr. 22 DB 2000 S. 1972 Nr. 39 NAAAB-95031
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