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BAG Urteil v. - 9 AZR 442/00

Gesetze: BAT § 15 b Abs. 2; BAT § 15 b Abs. 3; BGB §§ 249 ff.; EG Art. 141; Richtlinie 76/207/EWG

Leitsatz

Will eine Angestellte, deren Arbeitszeit zur Betreuung ihres Kindes wunschgemäß auf die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit verringert worden ist, ihre Arbeitszeit später wieder aufstocken, so bedarf es dazu einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber schuldet nicht schon deshalb die Zustimmung zur Aufstockung der Arbeitszeit, weil er vor der Verringerung der Arbeitszeit die Angestellte nicht auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit zeitlich zu befristen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAB-95016

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