Gesetze: Altersteilzeitgesetz (ATG) § 3; Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom (TV ATZ) abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 2; Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom (TV ATZ) abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom § 3; GG Art. 9 Abs. 3
Leitsatz
1. Die Begrenzung des Anspruchs auf Abschluß eines Altersteilzeitvertrages auf 5 % der Arbeitnehmer eines Betriebes ist keine Betriebsnorm nach § 3 Abs. 2 TVG.
2. Hat die Rechtsprechung eine bereits von den Tarifvertragsparteien in einem Vorgängertarifvertrag verwandte Formulierung verfassungskonform ausgelegt, so ist bei erneuter Verwendung dieser Klausel durch die Tarifvertragsparteien nur ausnahmsweise davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien eine davon abweichende Regelung treffen wollen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2002 S. 681 Nr. 13 DB 2002 S. 486 Nr. 9 MAAAB-94992
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.