Gesetze: BGB § 242; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom in der Fassung vom (RTV) § 15; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom in der Fassung vom (RTV) § 23
Leitsatz
Verfolgt ein Arbeitnehmer gegenüber einem Betriebsübernehmer Entgeltansprüche, weil dieser nach Betriebsübergang mit der Annahme der Dienste in Verzug gekommen ist, so hat er dafür die Ausschlußfristen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages zu wahren. Der Arbeitnehmer kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, zunächst die Rechtskraft eines wegen des Betriebsübergangs geführten Feststellungsverfahrens abzuwarten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAB-94897
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.