1. Läßt der inkassoberechtigte Restaurantleiter der Mitropa AG die Kellnerbrieftasche mit Einnahmen unverschlossen im Restaurantwagen zurück, um zu telefonieren, haftet er in der Regel dem Arbeitgeber für die abhanden gekommenen Einnahmen wegen grob fahrlässig begangener positiver Vertragsverletzung.
2. Gilt die tarifliche Ausschlußfrist für "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag", werden von ihr nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt (Fortführung von - BAGE 54, 25).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2002 S. 2129 Nr. 41 DB 2002 S. 900 Nr. 17 UAAAB-94878
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.