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BAG Urteil v. - 8 AZR 281/00

Gesetze: BAT-O § 24; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; BBesG § 46

Leitsatz

Die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte richtet sich nicht nach dem BAT-O, sondern nach beamtenrechtlichen Bestimmungen. Deshalb kommt auch ein Anspruch der Lehrkraft auf Zahlung einer Zulage nach § 24 BAT-O wegen vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1536 Nr. 30
TAAAB-94780

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