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BAG Urteil v. - 7 AZR 620/00

Gesetze: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Forschungseinrichtungen § 1; HRG § 57 c Abs. 1; HRG § 57 c Abs. 2; BGB § 620; BAT SR 2 y Protokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1

Leitsatz

1. Ein Verstoß gegen die zeitliche Höchstgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG ist nicht gegeben, wenn die Befristung des letzten - allein der Befristungskontrolle unterliegenden - Arbeitsvertrags nicht auf die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt wird und zu ihrer Wirksamkeit nicht dieser Rechtfertigung bedarf.

2. Bei der Prüfung, ob die zeitliche Höchstgrenze der Protokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2 y BAT überschritten ist, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des der Befristungskontrolle unterliegenden Arbeitsvertrags abzustellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 632 Nr. 12
DB 2002 S. 744 Nr. 14
OAAAB-94734

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