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BAG Urteil v. - 7 AZR 542/00

Gesetze: BGB § 620

Leitsatz

Haushaltsrechtliche Gründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf Grund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 520 Nr. 10
DB 2003 S. 49 Nr. 1
VAAAB-94723

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