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BAG Urteil v. - 7 AZR 483/99

Gesetze: BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2; BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

1. Eine Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags geschlossen wird (Bestätigung von - zVv.).

2. Ein Ausgangsvertrag, der wegen Verstoßes gegen das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschF nicht auf § 1 Abs. 1 Satz 1 BeschFG gestützt werden durfte, kann auch nicht nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG wirksam verlängert werden (Bestätigung von - zVv.).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 526 Nr. 10
DB 2001 S. 874 Nr. 16
RAAAB-94707

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