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BAG Beschluss v. - 7 ABR 2/99

Gesetze: BetrVG § 47 Abs. 2 Satz 3 (in der bis geltenden Fassung)

Leitsatz

Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen.

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 330 Nr. 6
WAAAB-94591

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