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BAG Urteil v. - 6 AZR 900/98

Gesetze: BAT § 15 Abs. 6 b; TVG § 1 Auslegung

Leitsatz

Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der verpflichtet ist, auf Anordnung seines Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ein auf Empfang geschaltetes Funktelefon mitzuführen, um auf telefonischen Abruf Arbeit zu leisten, die darin besteht, daß er über dieses Funktelefon Anordnungen trifft oder weiterleitet, leistet während der Dauer dieser Verpflichtung Rufbereitschaft iSd. § 15 Abs. 6 b BAT.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1682 Nr. 33
BB 2001 S. 261 Nr. 5
DB 2000 S. 1414 Nr. 27
DB 2001 S. 102 Nr. 2
CAAAB-94576

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