Gesetze: Tarifvertrag vom zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 2; Tarifvertrag vom zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 4; GG Art. 3 Abs. 1; SGB VI § 36; SGB VI § 37; SGB VI § 38; SGB VI § 39; SGB VI § 41 Abs. 4; EGV Art. 6 Satz 1
Leitsatz
Die Regelung in § 2 Ziff. 2 d TV SozSich, nach der ein Schwerbehinderter, der die Voraussetzungen zum Bezug eines vorgezogenen Altersruhegelds nach § 37 SGB VI erfüllt, keinen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach § 4 TV SozSich hat, ist wirksam.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2001 S. 368 Nr. 7 DB 2001 S. 1315 Nr. 24 VAAAB-94561
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