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BAG Urteil v. - 5 AZR 782/98

Gesetze: ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Das Feststellungsinteresse für eine Klage, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in einem bereits abgeschlossenen Zeitraum festgestellt werden soll, läßt sich nicht mit der Erklärung eines Sozialversicherungsträgers begründen, er werde das Ergebnis der arbeitsgerichtlichen Entscheidung bei der Prüfung der sozialrechtlichen Versicherungspflicht übernehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 104 Nr. 2
BB 2001 S. 312 Nr. 6
DB 2001 S. 52 Nr. 1
ZAAAB-94405

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