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BAG Urteil v. - 5 AZR 571/99

Gesetze: Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom (BGBl. I S 890) Art. II § 15 d SGB IV; Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften vom (BGBl. I S 1983) § 28 p Abs. 11; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 4; GG Art. 9 Abs. 3

Leitsatz

Im Sinne von Art. II § 15 d SGB IV treten neue Tarifverträge auch dann in Kraft, wenn die Arbeitsvertragsparteien die beim Rentenversicherungsträger nach ihrem persönlichen und fachlichen Geltungsbereich anwendbaren Tarifverträge einzelvertraglich in Bezug nehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-94368

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