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BAG Beschluss v. - 4 AZR 677/00

Gesetze: ArbGG § 72 Abs. 1; ZPO § 551 Nr. 1; ZPO § 551 Nr. 6

Leitsatz

Auch wenn die Revision auf absolute Revisionsgründe (§ 551 ZPO) gestützt wird, ist sie nur statthaft, wenn sie gemäß § 72 Abs. 1 Halbsatz 2 ArbGG zugelassen worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1588 Nr. 31
DB 2001 S. 1732 Nr. 32
AAAAB-94179

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