BAG Urteil v. - 4 AZR 540/04

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2

Instanzenzug: ArbG Osnabrück 4 Ca 597/03 vom LAG Niedersachsen 16 Sa 506/04 vom

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom - 16 Sa 506/04 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom - 4 Ca 597/03 - stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil die Parteien darauf verzichtet haben.

Fundstelle(n):
YAAAB-94132

1Für die amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein