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BAG Urteil v. - 4 AZR 35/00

Gesetze: Lohnrahmentarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg, Schleswig-Holstein, Landkreise Harburg und Stade) - LRTV - § 2 Ziff. 3.3; Lohnrahmentarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg, Schleswig-Holstein, Landkreise Harburg und Stade) - LRTV - § 11 Ziff. 5

Leitsatz

Die in § 11 Ziff. 5 LRTV für die endgültige Überführung eines ständigen Akkordarbeiters in Zeitlohnarbeit vorgesehene betriebliche Einigung kann eine Betriebsvereinbarung bzw. ein diese ersetzender Spruch der Einigungsstelle über den Wechsel von Entlohnungsgrundsätzen iSv. § 2 Ziff. 3.3 LRTV sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2120 Nr. 41
DB 2001 S. 2504 Nr. 47
QAAAB-94058

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