Gesetze: TVG § 4 ; Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom § 13; Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom § 11
Leitsatz
Eine tarifliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche aus dem Tarifvertrag oder aus dem Einzelarbeitsvertrag innerhalb bestimmter Fristen schriftlich und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen sind, erfaßt nicht Ansprüche der Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf Sterbegeld.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2001 S. 2172 Nr. 42 DB 2001 S. 2200 Nr. 41 NAAAB-94020
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