Gesetze: Dienstvertragsordnung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (DVO) § 12; Dienstvertragsordnung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (DVO) § 2 Abs. 1; BAT 1975 § 22; BAT 1975 § 22 Anl. 1 a Teil II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst); VergGr. IV b Fallgr. 3; VergGr. IV b Fallgr. 4; VergGr. IV a Fallgr. 4 zum BAT/BL; GG Art. 3 Abs. 1
Leitsatz
1. Die Eingruppierung der Leiter/Leiterinnen integrativer Kindergärten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte als Leiter/Leiterinnen von Kindertagesstätten der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anl. 1 a zum BAT.
2. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß spezielle Tätigkeitsmerkmale für Leiter/Leiterinnen in integrativen Kindergärten in den Tarifregelungen nicht geschaffen worden sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2001 S. 1640 Nr. 32 SAAAB-94014
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