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BAG Urteil v. - 4 AZR 161/00

Gesetze: Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom § 11 Abs. 9; GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn ein tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz im Einzelfall von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Vollbeschäftigten ohne die - ggf. anteilige - Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten abhängig gemacht wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2654 Nr. 51
LAAAB-93990

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