Gesetze: MT-An LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)/BAT-LWL § 22; Anlage 1 a zum MT-An/BAT-LWL VergGr. VII Fallgr. 2; Anlage 1 a zum MT-An/BAT-LWL VergGr. VI b Fallgr. 3; Anlage 1 a zum MT-An/BAT-LWL VergGr. VI b Fallgr. 4; Anlage 1 a zum MT-An/BAT-LWL VergGr. V c Fallgr. 3; Anlage 1 a zum MT-An/BAT-LWL VergGr. V c Fallgr. 4
Leitsatz
1. Die Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung gelten auch für den Fall der Verweigerung des Zeit- bzw. Bewährungsaufstiegs, soweit die Mitteilung des Arbeitgebers die für den Zeit- bzw. Bewährungsaufstieg maßgebliche Vergütungs- bzw. Fallgruppe bezeichnet.
2. Die vertragliche Vereinbarung einer übertariflichen im Sinne von tariflich nicht geschuldeten Vergütung beinhaltet nicht notwendig die vertragliche Zusicherung eines Bewährungs- bzw. Zeitaufstiegs aus dieser Vergütungsgruppe.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2001 S. 1156 Nr. 22 DB 2001 S. 1313 Nr. 24 OAAAB-93989
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