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BAG Beschluss v. - 4 ABR 63/98

Gesetze: Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom in der Fassung vom - BRTV-Bau - § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13

Leitsatz

Ein Betrieb, der die Herstellung eines Bauwerks schuldet, das aus von ihm hergestellten Fertigbauteilen zusammengefügt wird, fällt auch dann in den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau, wenn er die Montage der Fertigbauteile durch Subunternehmer ausführen läßt, die er beauftragt und durch bei ihm angestellte Bauleiter anleitet und beaufsichtigt.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 996 Nr. 19
DB 2001 S. 1422 Nr. 26
XAAAB-93973

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