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BAG Beschluss v. - 4 ABR 63/98

Gesetze: Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom in der Fassung vom - BRTV-Bau - § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13

Leitsatz

Ein Betrieb, der die Herstellung eines Bauwerks schuldet, das aus von ihm hergestellten Fertigbauteilen zusammengefügt wird, fällt auch dann in den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau, wenn er die Montage der Fertigbauteile durch Subunternehmer ausführen läßt, die er beauftragt und durch bei ihm angestellte Bauleiter anleitet und beaufsichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 996 Nr. 19
DB 2001 S. 1422 Nr. 26
XAAAB-93973

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