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BAG Urteil v. - 3 AZR 83/99

Gesetze: BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 16

Leitsatz

1. Verdiensteinbußen, die sich am Anpassungsstichtag nicht mehr auswirken, spielen für die reallohnbezogene Obergrenze nach § 16 BetrAVG keine Rolle.

2. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung richtet sich zwar nach dem vorhandenen Eigenkapital. Eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung ist aber nicht der einzige Grund, der nach § 16 BetrAVG eine Nichterhöhung der Betriebsrente rechtfertigen kann. Die fehlende Belastbarkeit des Unternehmens kann sich auch aus einer Eigenkapitalauszehrung ergeben. Verlustvorträge sind dabei zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 155 Nr. 3
MAAAB-93968

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