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BAG Urteil v. - 3 AZR 674/00

Gesetze: BetrAVG § 1 Berechnung; BetrAVG § 16; TVG § 1 Tarifverträge/ Versicherungswirtschaft; Tarifvereinbarungen für die Versicherungswirtschaft vom und

Leitsatz

Die Einmalzahlungen in der Versicherungswirtschaft für die Zeit vor Inkrafttreten der prozentualen Gehaltserhöhungen auf Grund der Tarifvereinbarungen vom und waren nach der dem Senat vorliegenden Versorgungsordnung nicht als Änderung der "Bezüge der im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter" anzusehen und führten deshalb zu keiner Neuberechnung der Betriebsrente.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2002 S. 2228 Nr. 42
PAAAB-93954

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