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BAG Urteil v. - 3 AZR 108/99

Gesetze: BetrAVG § 1 ; BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BeamtVG § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

Leitsatz

Erhält ein Arbeitnehmer, dem eine beamtenähnliche Versorgung zugesagt wurde, eine Altersrente der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung, die teilweise auf Eigenvorsorge beruht, so bleiben die Leistungen aus dieser berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht zeitanteilig nach der ersten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG, sondern wertanteilig nach der zweiten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG außer Ansatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2172 Nr. 42
UAAAB-93828

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