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BAG Urteil v. - 2 AZR 705/99

Gesetze: BGB § 133 ; KSchG § 1

Leitsatz

Als einseitiges Rechtsgeschäft ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich bedingungsfeindlich. Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1960 Nr. 38
TAAAB-93795

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