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BAG Urteil v. - 2 AZR 616/99

Gesetze: NdsPersVG vom § 28 Abs. 2 Satz 2; BAT § 54; BAT § 55 Abs. 1; BAT § 55 Abs. 2; BGB § 242

Leitsatz

Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom vertritt der Vorsitzende den Personalrat in Gruppenangelegenheiten auch dann gemeinsam mit einem der Gruppe angehörenden Mitglied, wenn er selbst der betreffenden Gruppe angehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1854 Nr. 36
DB 2002 S. 100 Nr. 2
WAAAB-93768

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