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BAG Urteil v. - 2 AZR 579/99

Gesetze: KSchG § 23 Abs. 1; BGB § 242

Leitsatz

Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, daß dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1902 Nr. 37
DB 2001 S. 1997 Nr. 37
ZAAAB-93754

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