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BAG Urteil v. - 2 AZR 469/00

Gesetze: BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7; BGB § 622 Abs. 5 Satz 2; AngKSchG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Die einzelvertragliche Vereinbarung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin ist mangels anderer Anhaltspunkte regelmäßig als Einheit zu betrachten. Für den Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung ist daher ein Gesamtvergleich vorzunehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2002 S. 96 Nr. 2
CAAAB-93727

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