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BAG Urteil v. - 2 AZR 217/00

Gesetze: BGB § 626

Leitsatz

Der Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung ist grundsätzlich auch dann geeignet, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer längeren Frist unzumutbar zu machen, wenn der Arbeitnehmer bereits von der Arbeitspflicht freigestellt ist. Die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers ist allerdings bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1536 Nr. 30
BB 2001 S. 2062 Nr. 40
BB 2001 S. 989 Nr. 19
DB 2001 S. 1941 Nr. 36
WAAAB-93648

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