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BAG Urteil v. - 2 AZR 185/00

Gesetze: BGB § 242; BGB § 138

Leitsatz

Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein.

Dies setzt jedoch neben der "Unzeit" der Kündigung weitere Umstände voraus, etwa daß der Arbeitgeber absichtlich oder auf Grund einer Mißachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1905 Nr. 37
BB 2001 S. 942 Nr. 18
DB 2001 S. 2453 Nr. 46
PAAAB-93633

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