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BAG Urteil v. - 2 AZR 131/00

Gesetze: BGB § 626; BtMG § 29; BtMG § 31 a

Leitsatz

Wirkt ein Heimerzieher trotz des im Heim bestehenden generellen Drogenverbots an dem Cannabisverbrauch eines der ihm anvertrauten Heiminsassen mit, so ist dies als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB an sich geeignet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 476 Nr. 9
DB 2001 S. 1044 Nr. 19
MAAAB-93608

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